Mit 15 Jahren Autofahren
Auf dieser Seite erhalten sie Informationen zum Führerschein der Klasse “AM”
und unseren Fahrzeugen die man mit dem 50er Roller-Führerschein bereits AB 15 JAHREN fahren darf.
Endlich ist es so weit, seit Sommer 2021 kann der Führerschein “AM” jetzt in ganz Deutschland bereits mit 15 Jahren erteilt werden.
(früher war das z.B. in Bayern erst ab 16 Jahren möglich)
Damit der Führerschein auch pünktlich zum Geburtstag da ist, sollte mit dem Führerschein am besten etwa 3 – 6 Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.
Mit den Fahrzeugen zur Führerscheinklasse AM (50er Roller, Aixam Leichtfahrzeuge, usw.) darf man auf nahezu allen öffentlichen Straßen fahren.
Ausgenommen sind lediglich Kraftfahrstraßen und Autobahnen.
Informationen zum Führerschein “AM”
Mindestalter: | 15 Jahre (Anmeldung in der Fahrschule ab 14 1/2 ) |
Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus. Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:
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Fahrzeuge: | Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Aixam City, Aixam Coupe, Aixam Crossline, D-Truck). Dreirädrige KFZ wie den CityEL,
Zweirädrige Krafträder:
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Befristung: | Die Klasse AM ist unbefristet gültig, jedoch muss der Kartenführerschein nach 15 Jahren in ein neues Exemplar umgetauscht werden. |
Einschluss: | Die Klasse AM schließt keine andere Führerscheinklasse ein. |
Inhaber anderer Klassen: | Inhaber der Klasse B, B17 oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse AM fallen.
Mit dem Führerschein B17 dürfen die Fahrzeuge der Klasse AM ohne Begleitung gefahren werden. Ebenso beinhalten alle Zweiradführerscheine der Klasse A1 (ab 16 Jahren), A2 & A die Klasse AM |